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| Wer viel mit dem Auto oder Motorrad durch unser schönes Land fährt, der begegnet stets die warnenden und auch freundlichen großen Tafeln am Ortseingang und am Ortsausgang. |
Neue Plakataktion Geschnallt |
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Geschnallt
heißt das neue Plakat, das die Landesverkehrswacht Bayern in Zusammenarbeit mit den
Berufsgenossenschaften der Bauwirtschaft und dem Deutschen Verkehrssicherheitsrat im
Januar und Februar 2007 an 1.340 Großplakatflächen an den Bundes- und Staatsstraßen in
Bayern sowie in zahlreichen öffentlichen Gebäuden präsentiert. Mit der
Plakataktion erinnert die Landesverkehrswacht an die lebenswichtige Funktion des
Sicherheitsgurtes. In den Monaten
Januar und Februar 2006 ereigneten sich auf den Straßen in Bayern Grundsätzlich
müssen alle PKW-Insassen angegurtet sein. Sie dürfen immer nur so viele Personen im
Fahrzeug mitnehmen, wie mit Sicherheitsgurten ausgerüstete Sitzplätze vorhanden sind. Schwangere sollten
sich auf jeden Fall immer mit dem Dreipunktgurt sichern. Dabei ist darauf zu achten, dass
der Beckengurt möglichst tief unterhalb des Bauches geführt wird. Nicht angeschnallt
hätte ein Unfall schwere Folgen für die Schwangere und das Baby. Für Kinder sind
geeignete dem Alter angepasste Rückhaltesysteme ohne Ausnahme vorgeschrieben. Dabei gibt
es keine Ausnahmen von der Sicherungspflicht. Auch nicht für gelegentliche Fahrten von
Großeltern, Nachbarn oder Sportvereinen. Auch Taxis müssen
für Kinder bis zu 12 Jahren geeignete Rückhaltesysteme bereithalten. Der
Bußgeldkatalog sieht für PKW-Insassen, die
nicht angeschnallt sind, eine Bußgeld von 30 vor.
Wer als Autofahrer nicht dafür sorgt, dass die mitfahrenden Kinder angeschnallt
sind riskiert ebenfalls ein Bußgeld und einen Punkt in Flensburg. Bei einem nicht
gesicherten Kind: 40 und ein Punkt Bei mehreren
Kindern :
50 und ein Punkt Übrigens: Es gibt
es auch Sicherheitsgurte für Hunde. Aber die müssen kein Bußgeld bezahlen, obwohl auch
deren Sicherung sinnvoll ist. Weitere Auskünfte
erteilt die 80339 München Tel. 089 54
01 33 0 |