"Allgemeine Verkehrsaufklärung"

 

Wer viel mit dem Auto oder Motorrad durch unser schönes Land fährt, der begegnet stets die warnenden und auch freundlichen großen Tafeln am Ortseingang und am Ortsausgang.


Neue Plakataktion    „Geschnallt“

„Geschnallt“ heißt das neue Plakat, das die Landesverkehrswacht Bayern in Zusammenarbeit mit den Berufsgenossenschaften der Bauwirtschaft und dem Deutschen Verkehrssicherheitsrat im Januar und Februar 2007 an 1.340 Großplakatflächen an den Bundes- und Staatsstraßen in Bayern sowie in zahlreichen öffentlichen Gebäuden präsentiert.

Mit der Plakataktion erinnert die Landesverkehrswacht an die lebenswichtige Funktion des Sicherheitsgurtes.

In den Monaten Januar und Februar 2006 ereigneten sich auf den Straßen in Bayern rund 7300 Autounfälle mit Personenschaden. Hierbei erwies sich der Sicherheitsgurt als Lebensretter Nr. 1
Das Bayerische Innenministerium stellt fest, dass rund 50% der bei Verkehrsunfällen ums Leben gekommenen PKW-Insassen keinen Sicherheitsgurt angelegt hatte. Jeder zweite Getötete könnte also möglicherweise noch leben.

Grundsätzlich müssen alle PKW-Insassen angegurtet sein. Sie dürfen immer nur so viele Personen im Fahrzeug mitnehmen, wie mit Sicherheitsgurten ausgerüstete Sitzplätze vorhanden sind.

Schwangere sollten sich auf jeden Fall immer mit dem Dreipunktgurt sichern. Dabei ist darauf zu achten, dass der Beckengurt möglichst tief unterhalb des Bauches geführt wird. Nicht angeschnallt hätte ein Unfall schwere Folgen für die Schwangere und das Baby.

Für Kinder sind geeignete dem Alter angepasste Rückhaltesysteme ohne Ausnahme vorgeschrieben. Dabei gibt es keine Ausnahmen von der Sicherungspflicht. Auch nicht für gelegentliche Fahrten von Großeltern, Nachbarn oder Sportvereinen.

Auch Taxis müssen für Kinder bis zu 12 Jahren geeignete Rückhaltesysteme bereithalten.

Der Bußgeldkatalog sieht für  PKW-Insassen, die nicht angeschnallt sind, eine Bußgeld von 30 € vor.  Wer als Autofahrer nicht dafür sorgt, dass die mitfahrenden Kinder angeschnallt sind riskiert ebenfalls ein Bußgeld und einen Punkt in Flensburg.

Bei einem nicht gesicherten Kind: 40 € und ein Punkt

Bei mehreren Kindern :                   50 € und ein Punkt

Übrigens: Es gibt es auch Sicherheitsgurte für Hunde. Aber die müssen kein Bußgeld bezahlen, obwohl auch deren Sicherung sinnvoll ist.

Weitere Auskünfte erteilt die
Landesverkehrswacht Bayern e.V.
Ridlerstraße 35 a

80339 München

Tel. 089 – 54 01 33 0